- am 06.11.2014
- auf der Aktuellseite Nordrhein-Westfalen
- in der Kategorie Allgemeine Meldungen aus der Region
SPNV-Netz "Teutoburger Wald" soll an Eurobahn gehen
Wie die beteiligten Aufgabenträger Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL), Landesnahverkehrgesellschaft Niedersachsen (LNVG) und die niederländische Regio Twente und die Provincie Overijssel heute mitteilten, soll die Eurobahn den Zuschlag im Vergabeverfahren "Teutoburger-Wald-Netz" erhalten. Sie würde damit die jetzt dort verkehrende Westfalenbahn, ein zu gleichen Teilen von Abellio, moBiel, Mindener Kreisbahn und Verkehrsbetriebe Extertal gehaltenes Tochterunternehmen, ablösen. Die bisher verkehrenden Triebwagen vom Typ FLIRT sollen den Fahrgästen erhalten bleiben. Sie werden über einen Leasingvertrag von der Eurobahn weiterverwendet.
Neue Direktverbindungen in die Niederlande
Das zukünftige Fahrplanangebot sieht eine Reihe von Verbesserungen und Neuerungen vor. So wird die RB 61 zukünftig im Stundentakt mit neuen Fahrzeugen von Bielefeld über Bad Bentheim direkt bis ins niederländische Hengelo weiterfahren. „Mit der Durchbindung der RB 61 bis nach Hengelo und der Ausweitung des Sitzplatzangebotes von 180 auf zukünftig 266 Plätze erreichen wir eine enorme Qualitätsverbesserung für die Fahrgäste“, erklärt NWL-Geschäftsführer Burkhard Bastisch.
Mehr Angebot zwischen Osnabrück und Münster
Eine Ausweitung der Sitzplatzkapazitäten und mehr Fahrtenangebote sieht das neue Teutoburger Wald-Netz zwischen Osnabrück und Münster vor. Eine Neuheit: Die Fahrten der heutigen RB 68 „Emsauen-Bahn“ zwischen Münster und Rheine werden in die RB 65 „Ems-Bahn“ integriert. Die Linienbezeichnung RB 68 entfällt.
Ausweitung des Wochenendverkehrs
Der RE 78 (Bielefeld – Minden – Nienburg) wird auch am Samstag und Sonntag zweistündlich bis Bielefeld fahren. Durch das zusätzliche Fahrtenangebot wird es auf der Relation Bielefeld – Minden auch am Wochenende einen Halbstundentakt geben. Der Halbstundentakt ergibt sich gemeinsam mit den Fahrten des RE 6 (Düsseldorf – Bielefeld – Minden) und dem RE 70 (Braunschweig – Minden – Bielefeld).
Um unterlegenen Bewerbern Gelegenheit zu geben, die Entscheidung nachzuvollziehen, ist laut Vergabeordnung eine zehntägige Frist abzuwarten, bevor der Zuschlag rechtskräftig erteilt werden kann.
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