- am 12.01.2013
- auf der Aktuellseite Berlin-Brandenburg
- in der Kategorie Allgemeine Meldungen aus der Region
Start des elektronischen Fahrscheins "VBB-fahrCard"

Nach Abschluss der ersten Tests ab September 2011 und der zweiten umfangreichen Testphase ab Juni 2012 erhalten nun schrittweise Abonnementkunden bestimmter Tarifbereiche im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) den neuen elektronischen Fahrschein "VBB-fahrCard" ausgehändigt. Die kontaktlose Chipkarte im Scheckkartenformat ersetzt die bisherigen Papierwertabschnitte bei unveränderten Fahrpreisen. Auch die Regelungen zur Mitnahme und der Übertragbarkeit der Fahrausweise ändern sich nicht.
Die Vorteile des neuen elektronischen Fahrscheins sind:
- Mehr Komfort: Bei Monatswechsel muss der Wertabschnitt nicht mehr ausgetauscht und, sofern vorhanden, auch keine zusätzliche Kundenkarte mehr mitgeführt werden. Auch bei Verlängerung des Abonnements gilt die Karte im Allgemeinen weiter.
- Erhöhte Sicherheit: Die Karte kann bei Verlust/Diebstahl umgehend gesperrt und im System als ungültig markiert werden. Der Abonnent hat Anspruch auf eine neue. Im Allgemeinen fällt hier eine Bearbeitungsgebühr von 10 EUR an.
- Robustheit: Die VBB-fahrCard ist als Kunststoffkarte langlebiger und robuster als der Papierfahrausweis. Erst nach maximal 5 Jahren wird die Karte ausgetauscht.
Die neue Karte bringt aber auch einen Nachteil mit sich: Die Möglichkeit der doppelten Nutzung an den Gleittagen (letzter bzw. erster Tag im Monat) entfällt, da nur noch eine Karte statt zwei Wertabschnitte vorhanden ist. Diese Möglichkeit hat zwar eigentlich die Tarifbestimmung nicht vorgesehen, war aber praktisch problemlos möglich.
Auf der VBB-fahrCard werden nur Daten gespeichert, die bisher auch auf dem Papierticket oder der Kundenkarte enthalten sind. Dies sind bei unpersönlichen Abonnements das Tarifprodukt, der tarifliche Geltungsbereich, die Gültigkeit und die Kartennummer. Bei persönlichen Abonnements kommen der Name sowie der Aufdruck eines Lichtbildes hinzu. Es ist derzeit weder technisch noch organisatorisch möglich, sogenannte Bewegungsprofile auf der Karte oder im System zu speichern.
Bei der Kontrolle durch Personal oder Lesegeräten wird lediglich geprüft, ob der elektronische Fahrausweis gültig ist. Es werden keine personenbezogenen Daten gespeichert. Sollte die Karte bei einer Kontrolle nicht lesbar sein, wird sie im Allgemeinen eingezogen und ein Prüfbeleg ausgehändigt, der zur Weiterfahrt im Fahrzeug berechtigt und aufzubewahren ist. Ist ein Einzug nicht möglich, wie zum Beispiel in den Bussen der BVG, sollen sich die Kunden umgehend an das Verkehrsunternehmen wenden, welches die Karte ausgestellt hat.
Nach Einzug der Karte wird diese innerhalb von 14 Tagen geprüft und postalisch eine neue Karte zugestellt. Auch dies ist mit einer Bearbeitungsgebühr von 10 EUR verbunden. Während der Prüfung muss der Kunde gewöhnliche Papierfahrkarten lösen. Die Kosten für alle in diesem Zeitraum genutzten Papierfahrausweise werden im Rahmen der Gültigkeit des Abonnements erstattet, soweit die Nichtlesbarkeit der VBB-fahrCard der Kunde nicht selbst zu verantworten hat. Sollte ein Verschulden nachgewiesen werden bzw. der Kunde zum Zeitpunkt und am Ort einer Kontrolle keinen gültigen Fahrausweis besessen haben, ist das Verkehrsunternehmen, welches die Kontrolle durchgeführt hat, berechtigt, ein erhöhtes Beförderungsentgelt zu erheben.
Die VBB-fahrCard wird zunächst von folgenden Verkehrsunternehmen schrittweise ausgegeben:
- Berliner Verkehrsbetriebe AöR (BVG)
- DB Regio AG, Regio Nordost (DB)
- Havelbus Verkehrsgesellschaft mbH (HVG)
- NEB Betriebsgesellschaft mbH (NEB)
- Ostdeutsche Eisenbahn GmbH (ODEG)
- Oberhavel Verkehrsgesellschaft mbH (OVG)
- S-Bahn Berlin GmbH (S-Bahn)
- Schöneicher-Rüdersdorfer Straßenbahn GmbH (SRS)
- Stadtverkehrsgesellschaft mbH Frankfurt/Oder (SVF)
- Strausberger Eisenbahn GmbH (STE)
- Verkehrsbetriebe Brandenburg an der Havel GmbH (VBBr)
- ViP Verkehrsbetrieb Potsdam GmbH (ViP)
- Woltersdorfer Straßenbahn GmbH (WS)
Zu einem späteren Zeitpunkt folgen die weiteren Verkehrsunternehmen im VBB.
Grafik: So wird die neue VBB-fahrCard in etwa aussehen.

Alle Rechte an den hier veröffentlichten Texten und Bildern liegen ausschließlich bei BahnInfo
bzw. den jeweiligen Autoren. Eine weitere Veröffentlichung der Bilder und Texte (dazu zählt
auch die Verwendung auf anderen Internetseiten) ist ausschließlich mit vorheriger schriftlicher
Genehmigung der BahnInfo-Redaktion bzw. des jeweiligen Autoren gestattet.